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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von im Bereich der Bergischen Hochflaeche seltenem und besonders wertvollem, orchideenreichem Nass- und Magergruenland sowie zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der an diese Lebensraeume gebundenen Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren.
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