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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines teilweise naturnahen Bachtales mit Auenwaldresten, Gruenland und Feucht- und Nassgruenlandresten, zur Verwirklichung eines kreisuebergreifenden Biotopverbundes sowie zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der an diese Lebensraeume gebundenen Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren.
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