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Die Schutzausweisung erfolgt
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines ueberwiegend naturnahen Bachtalsystems sind mit groesseren Auenwaldbestaenden, Feucht- und Nassgruenland sowie der Felspartien, Heidereste und Siefen und der ausgedehnten Buchen- und Eichen- Buchen-Altholzbestaende an den Hängen, - Zur Erhaltung und Entwicklung des vielgestaltigen Biotopkomplexes als Lebensraum vieler seltener und gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten sowie als wichtiges Element fuer den regionalen Biotopverbund, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Nass- und Feuchtgruenland, Auenwaeldern, Ufer- gehoelzen und naturnahen Quellbereichen. - zur Erhaltung eines oekologisch und geowissenschaftlich wertvollen, aufgelassenen Steinbruches (bei Aue), - Zur Erhaltung der besonderen Eigenart und Schoenheit der Landschaft im Talraum der Dhuenn mit seiner besonderen Bedeutung fuer die Erholung.
- In Ausfuehrung des Paragraphen 48c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie gemaess Paragraph 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes,
a) Zur Erhaltung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0) als prioritaerer Lebensraum, - Hainsimsen-Buchenwald (9110), - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)
b) Zur Wiederherstellung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie
- Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260),
c) Zur Erhaltung folgender wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemein- schaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie
- Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), - Bachneunauge (Lampetra planeri), - Groppe (Cottus gobio),
Fuer die Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes als FFH-Gebiet ausschlaggebend waren, werden zusaetzlich folgende Schutzziele festgesetzt
Schutzziele fuer die Erlen-Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder (91E0, prioritaerer Lebensraum)
- Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren,
Schutzziel fuer das Flussneunauge
- Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer das Flussneunauge,
Weiterhin werden fuer die Lebensraumtypen und Arten, die darueber hinaus fuer das Netz Natura 2000 und/oder fuer Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie bedeutsam sind, folgende Schutzziele festgesetzt
Schutzziele fuer Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260)
- Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewaessertyps und seiner kulturlandschaftlichen Praegung.
Schutzziele fuer die Hainsimsen-Buchenwaelder (9110)
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Hainsimsen-Buchenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldraender,
Schutzziele fuer die Stieleichen-Hainbuchenwaelder (9160)
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldraender,
Schutzziele fuer das Bachneunauge
- Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer das Bachneunauge,
Schutzziele fuer die Groppe
- Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer die Groppe.
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