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Die Schutzausweisung erfolgt
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhaengenden und in weiten Teilen naturnahen, fuer den regionalen Biotopverbund wichtigen Biotopkomplex bestehend aus einem naturnahen Fluss, Uferzonen einschliesslich seinen zulaufenden zahlreichen Seitensiefen, naturnahen Laubwaldbestaenden und Gruenland als Lebensraum fuer gebietstypische, seltene und gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten - Zur Erhaltung von Felsvorspruengen, Felshoehlen sowie Rankerboeden als besonderer Lebensraum fuer speziell angepasste Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Nass- und Feuchtgruenland, Auenwaeldern, Ufer- gehoelzen und naturnahen Quellbereichen - Zum Erhalt einer kulturhistorisch wertvollen Ruine ("Burganlage Zoppesmur) bei Leichlingen-Leysiefen mit Resten eines Mauerwerkes und eines Ringwalles,
- In Ausfuehrung des Paragraphen 48c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH- Richtlinie) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie gemaess Paragraph 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes
a) Zur Erhaltung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichen Interesse gemaess Anhang I der FFH- Richtlinie
- Erlen-Eschen-und Weichholz-Auenwaelder (91E0) als prioritaerer Lebensraum, - Hainsimsen- Buchenwald (9110), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220), b) Zur Erhaltung folgender wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse gemaess Anhang II der FFH- Richtlinie
- Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), - Bachneunauge (Lampetra planeri), - Groppe (Cottos gobio), - Praechtiger Duennfarn (Trichomanes speciosum),
c) Zur Erhaltung von Lebensraeumen und stabilen ueberlebensfaehigen Populationen gemaess Anhang I der Vogelschutzrichtlinie
- Eisvogel (Alcedo atthis)
Fuer die Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes als FFH- Gebiet ausschlaggebend waren, werden zusaetzlich folgende Schutzziele festgesetzt
Schutzziele fuer die Hainsimsen-Buchenwaelder (9110)
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Hainsimsen-Buchenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldraender
Schutzziele fuer Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260)
- Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik der Wupper und einmuendender Seitengewaesser mit ihrer typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewaessers.
Schutzziele fuer Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikatfelsen mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch
- Verbot bzw.Regelung der Erholungsnutzung, vor allem des Kletterns, aber auch des Betretens der Felskoepfe, Waende und der Umgebung, gglfs. Freistellen der Felsen,
- Erhaltung des bodenstaendigen Laubwaldes im unmittelbaren Umfeld der Felsen, ggfls. Umwandlung von Nadelholzbestaenden in bodenstaendigen Laubwald
Schutzziel fuer das Flussneunauge
- Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer das Flussneunauge.
Schutzziel fuer das Bachneunauge
- Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer das Bachneunauge.
Schutzziele fuer den Praechtigen Duennfarn
- Erhaltung der Population des Praechtigen Duennfarnes durch Erhaltung der Felsen und Laubwaldbestaende.
Weiterhin werden fuer die Lebensraumtypen und Arten, die darueberhinaus fuer das Netz Natura 2000 und/oder fuer Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie bedeutsam sind, folgende Schutzziele festgesetzt
Schutzziele fuer Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91 E0) als prioritaerer Lebensraum
- Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Erlen-Eschenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren.
Schutzziele fuer die Groppe
- Schutz und Entwicklung der Lebensraumqualitaet fuer die Groppe
Festsetzung von Schutzzielen fuer Arten / Lebensraeume sowie Populationen wildlebender Vogelarten gemaess Anhang I der FFH- Vogelschutzrichtlinie
Schutzziele fuer den Eisvogel
- Erhaltung und Foerderung der Eisvogelpopulation durch Schutz und Entwicklung geeigneter Lebensraeume.
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