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Die Schutzausweisung erfolgt
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhaengenden und in weiten Teilen naturnahen, fuer den regionalen Biotopverbund besonders wichtigen Bachtalsystems einschliesslich seiner Quellen, der artenreichen und wertvollen z.T. brachgefallenen Gruenlandbereiche sowie der ausgedehnten ilexreichen Buchen- und Eichen-Buchen-Altholzbestaende an den Haengen, - Zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege des vielgestaltigen Biotopkomplexes als Lebensraum vieler seltener und gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Nass- und Feuchtgruenland, Auenwaeldern, Ufergehoelzen und naturnahen Quellbereichen, - Zur Erhaltung der besonders wertvollen Quellfluren und der fuer das Rheinland bedeutenden und einmaligen Moosflora, - Zur Erhaltung eines geowissenschaftlich wertvollen ehemaligen Steinbruchs mit Rippelmarken (bei Boekershammer).
- In Ausführung des Paragraphen 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie gemaess Paragraph 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des
a) Zur Erhaltung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0) als prioritaerer Lebensraum, - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160),
b) Zur Wiederherstellung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie
- Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260),
c) Zur Erhaltung folgender wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemein- schaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie
- Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), - Bachneunauge (Lampetra planeri), - Groppe (Cottus gobio)
Schutzziele fuer die Erlen-Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder (91E0, prioritaerer Lebensraum
- Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren.
Schutzziel fuer das Flussneunauge
- Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer das Flussneunauge . Weiterhin werden fuer die Lebensraumtypen und Arten, die darueber hinaus fuer das Netz Natura 2000 und/oder fuer Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie bedeutsam sind, folgende Schutzziele festgesetzt
Schutzziele fuer Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260)
- Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewaessertyps und seiner kulturlandschaftlichen Praegung.
Schutzziele fuer die Hainsimsen-Buchenwaelder (9110)
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Hainsimsen-Buchenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldraender.
Schutzziele fuer die Stieleichen-Hainbuchenwaelder (9160)
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldraender.
Schutzziele fuer das Bachneunauge
- Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer das Bachneunauge.
Schutzziele fuer die Groppe
- Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer die Groppe.
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