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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines strukturreichen Wald- biotopkomplexes aus mittelalten bis alten Buchenwäldern, schichtenreichen Stieleichen- Hainbuchenwäldern und eingestreuten Nass- und Feuchtbereichen mit Erlen und Birken- bruchwäldern sowie einem naturnahen Bach.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Fließgewässer (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung, - Erhaltung und Sicherung des Lebensraumes für seltene Pflanzen- und Tierarten (Orchideen, Geophyten, Amphibien) (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Sicherung des Wasserhaushaltes in den Feuchtbereichen (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung strukturreicher, laubholzdominierter und standortgerechter Waldgesellschaften (§ 20, Satz 1 Buchstabe a und c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung der Nass- und Feuchtbereiche und der Bruchwälder (§ 20, Satz 1 Buchstabe a und c LG sowie § 20 Satz 2 LG),
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