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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines strukturreichen weitgehend bewaldeten Bachtales mit naturnahem Bach, Auwäldern, arten- und geophytenreichen Kalk- buchenwaldgesellschaften und Standorten von Orchideen- Kaklbuchenwäldern.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Fließgewässer, Auwälder, Stillgewässer, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung, - Erhaltung und Entwicklung des Tales als typischen Landschaftsausschnitt der Paffrather Kalk- mulde (§ 20, Satz 1 Buchstabe c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Baches und der begleitenden Auwälder (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung des Tales als Lebensraum zahlreicher gefährdeter Pflanzenarten, insbe- sondere der Orchideen-Kalkbuchenwälder (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung selten gewordener und für den Landschaftsraum der Paffrather Kalk- mulde typischer Waldgesellschaften, insbesondere der Orchideen-Kalkbuchenwälder (§ 20, Satz 1 Buchstabe a, b und c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung des mageren, artenreichen Hanggrünlandes (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung zahlreicher kleiner Steinbrüche und Aufschlüsse als geowissenschaftlich schutzwürdige Objekte und als wertvolle ökologische Sonderstandorte (§ 20, Satz 1 Buchstabe a und b LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung der regionalen Bedeutung des Strundetales für die Erholung.
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