| |
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines Bachtales, das durch naturnahe Auwälder, Extensivgrünland sowie gut entwickelte Buchenwälder auf Kalk- und Lößböden geprägt ist.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Fließgewässer, Auwälder, Nass- und Feuchtgrünland (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von besonderer Bedeutung, - Erhaltung und Entwicklung eines überwiegend naturnahen Baches einschließlich des bach- begleitenden Erlensaumes und der Auwälder (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung des gut entwickelten, krautreichen Buchenwaldes insbesondere auf der Kalkkuppe des Hombacher Berges (§ 20, Satz 1 Buchstabe a und c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzten Grünlandes an den Talhängen (§ 20, Satz 1 Buchstabe a und c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung des Hohlweges und seines begleitenden Gehölzsaumes (§ 20, Satz 1 Buchstabe b und c LG),
|