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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen, von Erlen gesäumten Baches, eines nassen Erlenauenwaldes mit Übergängen zum Erlenbruchwald und begleitender Buchenwälder sowie eines Teiches als bedeutenden Lebensraum für Amphibien.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Bruch- und Sumpfwälder, Fließgewässer (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung, - Erhaltung, Entwicklung und Sicherung des Erlenwaldes und des Teiches als bedeu- tende Amphibienlebensräume (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Sicherung des Wasserhaushaltes im Erlenwald (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG).
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