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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines langen, relativ ungestörten Bachtalsystems mit kleinen Auwäldern und ausgedehnten Nass- und Feuchtgrünlandflächen.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Fließgewässer, Quellbereiche, Stillgewässer, Nass- und Feuchtgrünland, Auwälder, Bruch- und Sumpfwälder (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung, - wegen der Vielgestaltigkeit und der Vielzahl naturnaher Biotopstrukturen und der besonderen Schönheit des bewaldeten Quellgebietes und der gesamten Bachaue (§ 20, Satz 1 Buchstabe c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung der zahlreichen naturnahen Quellbereiche, Erhaltung und Entwicklung eines natur- nahen, mäandrierenden und durchgängigen Bachlaufes (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Hangwälder, insbesondere Erhaltung der teils quellig durchsickerten Buchenaltholzbestände südöstlich Herkenrath, - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Erlenauenwälder (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung artenreicher, teils orchideenreicher Nass- und Feuchtgrünlandflächen (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Kleingewässer und Teiche mit Verlandungszonen als wichtige Lebensräume insbesondere für Amphibien (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG).
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