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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines langen, relativ ungestörten Bachtales mit Auwäldern sowie Nass- und Feuchtgrünlandflächen, Streuobstwiesen und Magerwiesen an den Hängen.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Fließgewässer, Auwälder, Nass- und Feuchtgrünland (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung, - wegen der Naturnähe des Bachtales und der besonderen Schönheit der Streuobstwiesen (§ 20, Satz 1 Buchstabe c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Baches, seiner Aue und Quellbereiche sowie Optimierung seiner Durchgängigkeit (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG).
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