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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines in weiten Teilen ungestörten, naturnahen Bachtales mit strukturreichen Hangwäldern und Grünlandflächen.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Fließgewässer, Auwälder, Nass- und Feuchtgrünland Stillgewässer (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung, - Erhaltung und Entwicklung des naturnahen, langen Bachtales als vielgestaltiger Biotopkomplex aus strukturreichen Hangwäldern, Auwäldern und Hanggrünland (§ 20, Satz 1 Buchstabe c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung des naturnahen, weitgehend ungestörten und durchgän- gigen Baches und seiner Quellsiefen (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung strukturreicher Hang- und Auwälder (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung des teils mageren Grünlandes an den Hängen und des Nass- und Feuchtgrünlandes in der Aue (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG).
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