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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung artenreichen Nass- und Feuchtgrünlandes.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von besonderer Bedeutung, - Erhaltung und Entwicklung des Bachlaufes (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung des extensiv genutzten, teils sehr artenreichen Nass- und Feuchtgrünlandes (§ 20, Satz 1 Buchstabe a und c LG sowie § 20 Satz 2 LG).
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