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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Baches mit Auwald und zum Teil feuchtem Grünland.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Fließgewässer, Nass- und Feuchtgrünland (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von besonderer Bedeutung, - Erhaltung und Entwicklung eines überwiegend naturnahen Baches mit Auengrünland und kleinen Auwäldern (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung der Blockhalde und der Schlucht mit kleinem Wasserfall als wertvolle und seltene landschaftliche und ökologische Sonderstandorte (§ 20, Satz 1 Buchstabe a, b und c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Entwicklung von teils feuchtem Auengrünland (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG).
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