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Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines Bachtales mit naturnahen Auwäldern und strukturreichen Gebüschfluren in Übergang zu Grünland- flächen, zur Erhaltung von Quell- und Hochstaudenfluren und einem abschnittsweisen natürlichen Gewässerverlauf.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Entwicklung des ausgedehnten, landschaftlich besonders schönen und vielgestaltigen Bachtalsystems mit besonderer Eignung für die Erholung in der Natur (§ 20, Satz 1 Buchstabe c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von besonderer, teils herausragender Bedeutung, - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Quellbereiche, eines naturnahen, mäandrieren- den und durchgängigen Bachlaufes (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG).
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