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Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines zusammen- hängenden relativ ungestörten Bachtals mit zulaufenden Seitensiefen, Quellbereichen, Auwäldern, Naß- und Feuchtgrünland sowie strukturreichen Waldrändern.
Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt. - Erhaltung und Entwicklung des ausgedehnten, landschaftlich besonders schönen und vielgestaltigen Bachtalsystems mit besonderer Eignung für die Erholung in der Natur (§ 20, Satz 1 Buchstabe c LG sowie § 20 Satz 2 LG), - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Fließgewässer, Auwälder, Quellbereiche, Nass- und Feuchtgrünland (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG), - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von besonderer, teils herausragen- der Bedeutung, - Erhaltung und Entwicklung des ausgedehnten, überwiegend durchgängigen Bachtales und seiner Seitentäler und -siefen als besonders wertvolles Fließgewässerökosystem (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG).
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