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Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung, Entwicklung und Optimierung der ufernahen Lebensgemeinschaften, von naturnahen Bachauenwäldern und Quellbereichen mit einer schrittweisen Umwandlung von Nadelholzbeständen in ökologisch wertvollere Mischwald- und Laubholzbestände. Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i.V.mit § 62 LG- NW geschützten Biotope: Bruch-, Sumpf- und Auwälder; Sümpfe, Röhrichte, seg-gen- und binsenreiche Nasswiesen, Grossseggenrieder, Quellbereiche so-wie natürliche und naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer (§23 Abs. 1; Ziff. 1 BNatSchG). - Sicherung der Funktion als überregionale Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2;3 BNatSchG). - Erhaltung und Entwicklung des vielgliedrigen Landschaftsraumes in seiner besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit und Bedeutung für die Erholung (§23 Abs.1 Ziff. 3 BNatSchG). - Sicherung der Bedeutung und Funktion für die Grundwasserneubildung und Wasserqualität für die Trinkwassertalsperre "Große Dhünntalsperre" (§ 23 Abs. 1; Ziff. 1 BNatSchG).
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