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Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Sicherung, Erhaltung und Entwicklung des strukturreichen und naturnahen Quellgebietes mit einem reichhaltigen Biotopkomplex bestehend aus mehreren Quellmulden, Quellfluren, Feucht- und Nassgrünland sowie begleitenden Hang- und Auwäldern. Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von regionaler herausragender Bedeutung (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2;3 BNatSchG) - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Quellursprünge, Quellfluren sowie Optimierung ihrer Durchgängigkeit (§ 23 Abs. 1; Ziff. 1 u. 3 BNatSchG). - Erhaltung und Entwicklung des Quellgebietes und vielgestaltigen Bachtälern als typischen Landschaftssauschnitt und Lebensraum im siedlungsnahem Umfeld (§ 23 Abs.1 Ziff. 3 BNatSchG). - Erhaltung und Sicherung der Gewässerqualität der naturnahen Quellursprünge sowie des Fließgewässers "Scherfbach" im Talgrund.
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