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Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines sehr vielfältigen Bachsohlentals mit Auwäldern, Gebüschen Quellsümpfen, Erlenbrüchern und Hochstauden- und Seggenfluren, Nass- und Feuchtgrünland sowie Still- und Fließgewässer mit begleitenden älteren Roterlengehölzen. Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG- NW geschützten Biotope: Bruch-, Sumpf- und Auwälder; Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Grosssegenrieder, Quellbereiche sowie natürliche und naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer (§ 23 Abs. 1; Ziff. 1 BNatSchG). - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Kleingewässer und Teiche mit Verlandungszonen als wichtige Lebensräume für angepasste Tier- und Pflanzenarten insbesondere für Amphibien (§ 23 Abs. 1; Ziff. 1 BNatSchG). - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, struktur- und artenreicher Auenwälder ( § 23 Abs. 1; Ziff. 1 BNatSchG). - Erhaltung der gewässerbegleitenden älteren Roterlengehölze als landschaftsbildprägendes Element und als Habitatbäume für angepasste Tierarten (§ 23 Abs.1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG). - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2;3 BNatSchG)
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