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Die Schutzausweisung erfolgt - zur Erhaltung der wertvollen Aggertalhöhlen, die sich in den Kalkschieferablagerungen im Untergrund befinden, - zur Erhaltung wertvoller, naturnaher Buchen-Altholzbestände mit höhlenartigen Gesteinbiotopen, - zur Entwicklung der Fichtenbestände zu bodenständigen Laubholzbeständen mit geringer Nadel- holzbeimischung.
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