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Die Schutzausweisung erfolgt: - zur Erhaltung und Optimierung offener Sekundärlebensräume in einem ehemaligen Steinbruch mit Steilwänden, mehreren Terrassen und zahlreichen Schotterhalden als regional bedeutendes Refugial- und Trittsteinbiotop zahlreicher bedrohter Arten des Offen- und Halboffenlandes (insbesondere Schmetterlinge, Amphibien, Reptilien und Höhlenbrüter).
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