| |
Gemaess LG Paragraph 20, - Zur Erhaltung und Entwicklung von grossflaechigen naturnahen Laubholz-Hochwald- Lebensraeumen, - Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schoenheit einer Flaeche oder eines Landschaftsbestandteils, - Zur Herstellung oder Wiederherstellung einer Lebensgemeinschaft oder Lebensstaette im Sinne von Buchstabe a).
|