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Die Schutzausweisung erfolgt: - zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen, regionaltypischen Restaue mit vielfältigen Vernetzungen zwischen Fließgewässer und Umland (Feuchtbrachen, Altarme, Feuchtwälder, Feuchtweiden) als regional bedeutendes Refugium für Arten typisch ausgebildeter Auenbiotope
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