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Die Schutzausweisung erfolgt insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung von Offenlandbiotopen wie Zwergstrauchheiden, Grünland-, Brach- und Ruderalflächen inmitten eines großen zusammenhängenden Waldgebietes, - zur Erhaltung von niederwaldartigen Strukturen und zur Bewahrung von Lebensstätten seltener Pflanzen und Tiere.
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