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Die Schutzausweisung erfolgt: - zur Erhaltung und Optimierung eines alten, nicht mehr im Abbau befindlichen Grauwacke- steinbruchs, der durch einen großen Strukturreichtum gekennzeichnet ist. Die vegetations- armen Geröllflächen und Felswände und die artenreichen Mager-, Pionier-, Ruderal- und Sukzessionsgesellschaften sind unter Einbeziehung der randlichen Gehölzstrukturen zu pflegen und zu entwickeln.
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