| |
Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes a) Gemaess Paragraph 20 Buchstabe a) LG zur Erhaltung und Wiederherstellung - eines naturnahen Fliessgewaessersystems und angrenzender Flaechen mit Erlenbruchwaeldern, Auenwaeldern, Altwasserrinnen, bachbegleitenden Gehoelzbestaenden, Hochstaudenfluren, Roeh- richten, Klein- und Grossseggenriedern, Quellfluren, -baeche und -suempfe, Kleingewaessern, Nass- und Feuchtgruenland, naehrstoffarmen Gruenlandflaechen, Wiesenbrachen, waermeliebenden Saumstrukturen, Hecken und Gebueschen, natuerlichen Laubwaldgesellschaften als Lebens- und Rueck- zugsraum zahlreicher in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere Fledermaus-, Vogel-, Insektenarten und Amphibien. - der teilweise extensiv genutzten Gruenlandflaechen in ihrer Funktion als Lebensraum und Pufferflaeche fuer die Fliessgewaesser, - der Vorkommen an spezialisierten Tier- und Pflanzenarten mit einer grossen Artenvielfalt, b) Gemaess Paragraph 20 Buchstabe c) LG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit eines weitgehend noch naturnahen ausgebildeten und strukturreichen Sohlenkerbtales, das gekennzeichnet ist durch: - den maeandrierenden und naturnahen Verlauf der Uelfe sowie ihrer Nebenbaeche, - die struktur- und artenreichen Bachtaeler mit Steil- und Prallufern, Uferabbruechen, bachbegleitenden Gehoelzsaeumen, Au- und Bruchwaldresten, Feucht- und Nasswiesen, - die Uebergaenge der teilweise feuchten Bachauen zu den angrenzenden Hangwiesen und Hangwaeldern, - ein abwechslungsreiches Landschaftsbild als ein Mosaik aus sehr unterschiedlichen natuerlichen Biotoptypen und naturraumtypischen Nutzungsformen, - das Vorkommen von charakteristischen und vollstaendigen Biotopausbildungen, die eine grosse Struktur- und Biotopvielfalt und eine Biotopverbindungsfunktion mit anderen Biotoptypen aufweisen, - eine landwirtschaftlich gepraegte Kulturlandschaft mit ihren naturraeumlich typischen und historisch gewachsenen Landschaftsstrukturen.
|