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Die Schutzausweisung erfolgt - gemäß § 20 a) LG NW zur Erhaltung, Entwicklung und Optimierung der arten- und strukturreichen Wälder und waldartigen Bestände mit einheimischen bodenständigen Gehölzarten sowie den eingestreuten naturnahen Fließgewässern, Quellbereichen und wertvollen Offenlandbiotopen - gemäß § 20 b) LG NW zur Erhaltung von landeskundlichen, bergbaulichen und erdgeschichtlichen Objekten wie einer Landwehr, Tagebauspuren (Pingen) und Gesteinsaufschlüssen
Zone I
Die Größe der Zone I beträgt 63,4 ha Zur Zone I des Naturschutzgebietes gehören folgende Bereiche, bei denen es sich zum größten Teil um wertvolle Lebensräume und Biotope nach § 62 LG bzw. nach der FFH-Richtlinie der EU handelt: - Buchenbestand der Naturwaldzelle Puhlbruch - Naturnahe Bereiche des Klausiefens, Ortsiefens, der Steinagger und ihrer Zuflüsse sowie weiterer, teils namenloser Siefen - Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden nordöstlich Hespert sowie Heideflächen und Borst- grasrasen westlich Blockhaus - Quell- und Hangmoorkomplex an der Silberkuhle - Mageres Nass- und Feuchtgrünland am südöstlichen Ortsrand von Tillkausen
Zone II
Die Größe der Zone II beträgt 276,3 ha Zur Zone II des Naturschutzgebietes gehört das zusammenhängende Waldgebiet mit einem bereits hohen bodenständigen Laubholzanteil östlich von Eckenhagen. Es umfasst Flächen, die im Sinne einer naturnahen Forstwirtschaft zu Laub- und Mischwäldern mit überwiegend einheimischen Baum- arten entwickelt werden sollen. Sie dienen zugleich als Umgebungsschutz für die ökologisch besonders wertvollen Flächen der Zone I.
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