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(1) Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes a) gemäß § 20 Buchst. a) sowie Satz 2 LG zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung - eines naturnahen Fließgewässersystems, das insbesondere geprägt ist durch - zahlreiche untereinander verbundene, naturnahe Bäche mit typischen Strukturen, wie z.B. Prall- und Gleithängen, Steilufer, Uferabbrüchen und -überhängen sowie verschiedenartig ausgebil- detem Gewässergrund, - naturnaher Quellsiefen, - Ufer- und Sumpfbereiche, Röhrichte sowie bachbegleitende Au- und Sumpfwälder (vor allem Erlen- und Eschensäume), Quellbereiche, Quell-, Mädesüß- und Uferhochstaudenfluren, - von einzelnen naturnahen Stillgewässem, - von Feucht- und Naßgrunland (insbesondere Feucht-, Naß- und Sumpfwiesen) im Bereich der Talsohlen sowie von artenreichem Grunland (insbesondere Magerwiesen und -weiden) im Bereich der Hange sowie von einzelnen Brachflächen, - der Übergänge zwischen den feuchten bis nassen, teilweise quelligen Talgründen und den frischen bis mäßig trockenen Hangbereichen, - von artenreichen Streuobstwiesen, - von strukturreichen, naturnahen Laubwäldern (mit einzelnen bis gruppenweisen Nadelholzanteilen bis zu 20 %), wie Stieleichen-Hainbuchenwälder, EichenBirkenwälder bzw. Birken-Eichenwälder, Buchenwälder, Buchen- Eichenwälder und Au- und Sumpfwälder (Birken-(Erlen)-Bruchwälder und bachbegleitende Erlen Eschenwälder), - von strukturreichen Laubmischwäldern (insbesondere durchgewachsene Eichen - Buchen - Stockausschlagbestände), - von artenreichen Waldrändern und -säumen sowie Gebüschen und Hecken, - von südexponierten trockenen Waldgesellschaften mit Callunabeständen, - der großen Strukturvielfalt und der zahlreichen, eng verzahnten landschaftsraumtypischen Biotope mit einem großen Anteil an Kleinstrukturen, wie anstehendem Fels, natürlichen Böschungen, Totholz usw., - der seltenen und gefährdeten Bodentypen der Auen, - des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher, teilweise in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien, Reptilien, Mollusken sowie verschiedenen Insekten, wie Libellen, Käfer und Schmetterlingen,
b) gemäß § 20 Buchst. b) LG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen, insbesondere wegen - des Vorkommens besonderer Bodentypen; - des Hohlweges bei Ispingrade,
c) gemäß § 20 Buchst. c) LG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit - der typischen, miteinander verzahnten Fließgewässer, die gekennzeichnet sind durch - den naturnahen Verlauf des Wiebaches und des Siepener Baches sowie deren Zulaufe, - die naturnah ausgebildeten Bachtäler, die im Oberlauf überwiegend kerbtalartig eingeschnitten sind und bachabwärts einen breiter werdenden Talgrund aufweisen, - den natürlichen Strukturreichtum der Bäche und der angrenzenden Flächen,
- einer für den Landschaftsraum typisch ausgebildeten Mittelgebirgslandschaft mit einer abwechslungs- reichen Morphologie und gewässerreichen, teilweise bewaldeten und teilweise als Grünland genutzten Tälern und überwiegend bewaldeten Hängen, - der Vorkommen von seltenen, landschaftsraumtypischen Biotopen, insbesondere solcher feuchter bis nasser, quelliger oder magerer Ausprägung, sowie der Vorkommen von bedrohten Pflanzengesellschaften und von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, - des Gebietes und seiner Bestandteile im regional bedeutenden Biotopverbund von Fließgewässern, Wäldern und Grünland.
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