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Die Schutzausweisung erfolgt: - zur Wiederherstellung, Erhaltung und Optimierung offener Sekundärlebensräume in einem ehemaligen Steinbruch, der als geowissenschaftlich und landschaftskundlich schutzwürdiges Objekt nach dem Geotopkataster ausgewiesen ist, mit Schotter- und Blockschutthalden sowie bodensauren Pionierwäldern.
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