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Die Schutzausweisung erfolgt: - zum Erhalt und zur Entwicklung eines Landschaftskomplexes mit ausgedehnten Laubwald- beständen in vielfältigen Altersstrukturen, mit regionaltypischen Magerwiesen, mit Quellbächen und Quellen als regional bedeutende, typische Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
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