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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20a LG NW,
- Zur Erhaltung von Uebergangsmoorkomplexen, Birken- und Erlenbruchbereichen und Duenen, - Zum Schutz und zur Erhaltung vorhandener feuchter und nasser Lebensraeume seltener Tier- und Pflanzenarten, - Zur Wiederherstellung und Entwicklung oligo- bis mesotropher Bedingungen und Uebergangsmoore, Erlenbruchwaldbereiche und Gewaesser mit eutrophen Verlandungsserien, - Zur iederherstellung und Entwicklung von trockenen Eichen-Birken-Waldkomplexen auf den Duenen.
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