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Gemaess Paragraph 20 LG ist die Festsetzung des NSG "Feuchtwiesen Stroehen " erforderlich
- Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von seltenen und zum Teil gefaehrdeten Pflanzen- gesellschaften der feuchten Gruenlandbereiche, zur Erhaltung und Entwicklung einer mit Feuchtgruenland, Hecken, Bachabschnitten, artenreichen Grabenraendern und Kleingewaessern reich ausgestatteten ostmuensterlaendischen Parklandschaft sowie wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit der Flaechen, sowie zum Erhalt traditioneller Brutgebiete von Brachvogel, Kiebitz und Steinkauz.
Der Landschaftscharakter des aus zwei Teilgebieten (Stroeher Wiesen "Deteringswiesen) bestehenden Naturschutzgebietes Feuchtwiesen Stroehen ist weitgehend offen. Die Deteringswiesen im oestlichen Teilgebiet weisen eine hoehere Zahl an Gehoelzstrukturen auf. Bachbegleitend sind Erlenreihen und Kopfweiden vorhanden. Die Stroeher Wiesen werden in Ost-West-Richtung von Reckbach und Loddenbach durchflossen. Die Deteringswiesen werden ueber zwei Graeben und im Sueden ueber den nach Westen fliessenden Ebbesloher Bach entwaessert.
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