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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW,
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer,wildlebender Tier- und Pflanzen- arten, insbesondere zur Erhaltung eines zusammenhaengenden offenen extensiv genutzten Gruenlandbereiches (der von unterschiedlichen Vernaessungsgraden gepraegte Gruenland- bereich hat besondere Bedeutung als Brut-, Nahrungs-, Rast- und Lebensraum fuer eine Viel- zahl seltener und gefaehrdeter Vogelarten, insbesondere fuer Wat- und Wiesenvoegel (Limi- kolen) sowie fuer Amphibien, Libellen und Heuschrecken), Teilflaechen des Gebietes sind aufgrund des floristischen Arteninventars von besonderer vegetationskundlicher Bedeutung, - Aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, insbesondere zur Erhaltung und Foerderung von Pflanzengesellschaften des exten- siv genutzten Feuchtgruenlandes auf basenarmen Sandboeden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit eines grossen zusammenhaengenden Feuchtwiesengebietes.
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