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Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung regional bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere zu erhalten und weiter zu entwickeln sind die nach § 62 LG geschützten Bruch- und Sumpfwälder auf feuchtnassen Standorten sowie ein naturnah ausgestattetes Stillgewässer mit lokal ausgebildeten Röhrichten und Großseggenrieden. Im mittelalten Kiefern-Mischwald befinden sich die traditionellen Brutplätze der Graureiher. Ferner sind die natürliche, hohe Arten- und Strukturvielfalt des Gebietes und die vorhande- nen naturnahen Lebensräume besonders zu schützen und zu fördern. Dabei sind vor allem die Funktion des Gebietes als Lebens- und Fortpflanzungsraum für Amphibien, Libellen und Insekten sowie das Vorkommen zahlreicher standorttypischer, seltener und gefährdeter Pflanzenarten von besonderer Bedeutung,
b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen,
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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