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Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzen- arten, insbesondere zur Erhaltung eines Biotopkomplexes bestehend aus Erlenbruchwald und Hochstaudenfluren mit naturnahen Gewaesserstrukturen,
b) aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, insbesondere zur Erhaltung der kulturhistorisch bedeutsamen Bleichgraeben,
c) zum Erhalt und zur Entwicklung der gesetzlich geschuetzten Biotope nach § 30 BNatSchG.
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