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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW,
- Zur Erhaltung eines geomorphologisch ausgepraegten Landschaftsraumes der oberen Senne mit erdgeschichtlich bedeutsamen Duenenbildungen, Sandtrockenfluren, Heiden, lichten Kiefernwaeldern, erdgeschichtlich bedeutsamen trockenen und gewaesserfuehrenden Schluchttalbildungen mit Quellen, Quellbaechen und Feuchtwiesen, - Zur Erhaltung und Foerderung naehrstoffarmer, saurer Sandaecker mit ihren Wildkrautfluren.
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