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Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung bedeutsamer Lebensräume und Lebensstäten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung und weiteren Entwicklung des durch eine Sandabgrabung entstandenen Stillgewässers als Nahrungs-, Rast- und Rückzugs- gebiet für Wasservogelarten. Ferner sind die hohe Strukturvielfalt des Gebietes und die vorhandenen Biotopstrukturen besonders zu schützen und zu fördern. Hierzu gehören insbesondere flache Uferbereiche zur Entwicklung einer Schwimmblatt- und Unterwasservegetation sowie ausgeprägte Röh- richtzonen. Dabei sind vor allem die Funktion des Gebietes als Lebens- und Fortpflanzungs- raum für Amphibien, Libellen und Insekten sowie das Vorkommen standorttypischer, seltener und gefährdeter Pflanzenarten von Bedeutung. Darüber hinaus sind extensive Grünlandberei- che in trockener und feuchter Ausprägung zu entwickeln und zu erhalten.
b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen,
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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