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Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzen- arten, insbesondere zur Erhaltung eines zusammenhängenden offenen, teilweise extensiv genutzten Grünlandbereiches sowie der naturnahen kleinen Waldbestände, Kopfbäume und Kleingewässer; der von unterschiedlichen Vernässungsgraden geprägte Grünlandbereich hat besondere Bedeutung als Brut-, Nahrungs-, Rast- und Lebensraum für eine Vielzahl seltener und gefähr- deter Vogelarten, insbesondere für Wat- und Wiesenvögel (Limikolen) sowie für Amphibien, Libellen und Heuschrecken;
b) aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere zur Erhaltung und Förderung von Pflanzengesellschaften des extensiv genutzten Feuchtgrünlandes auf feuchten Talsandböden sowie zur Erhaltung der dort auftretenden Böden (vorwiegend Gleye, Podsol-Gleye und Gley-Podsole), insbesondere der schutzwürdigen Böden mit einem hohen Biotopentwicklungspotenzial (vorwiegend Podsole).
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit eines großen zusammen hängenden Feuchtwiesengebietes.
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