| |
Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung eines feuchten Grünlandbereiches und eines Eichen-Birkenwaldes mit Heidefragmenten als Refugiallebensraum und Trittsteinbiotop in einer intensiv genutzten Agrarlandschaft sowie zur Wiederherstellung feuchter Grünlandgesellschaften auf akkerbaulich genutzten Flächen; Teilflächen des Gebietes sind aufgrund des floristischen Arteninventars von besonderer vege- tationskundlicher Bedeutung;
b) aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere zur Erhaltung und Förderung von Pflanzengesellschaften des extensiv genutzten Feuchtgrünlandes auf feuchten Talsandböden;
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes.
|