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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW,
- Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten, insbesondere von seltenen und zum Teil gefaehrdeten Pflanzengesellschaften der feuchten Gruenlandbereiche, - Zur Erhaltung und Entwicklung einer mit Gruenland (teilweise feucht), Feldgehoelzen, Hecken, ehemaligen Ziegeleiabgrabungen, einem Bachabschnitt und Kleingewaessern reich ausgestatteten ostmuensterlaendischen Parklandschaft im Vorland des Teutoburger Waldes, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit der Flaeche.
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