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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW,
- um ein morphologisch besonders ausgepraegtes Kastental der Senne mit naturnahen Bachlauf, Bach-Erlen-Eschen-Waeldern, Altholzbestaenden, Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren und ihren gefaehrdeten Tier- und Pflanzenarten sowie als Fledermauslebensraum zu erhalten, - um die Lebensstaetten feuchter bis nasser Standortbedingungen wiederherzustellen und zu entwickeln sowie auf trockenen Standorten die Entwicklung von Heide- und Silbergrasfluren zu foerdern.
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