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Gemaess Paragraph 20 LG ist die Unterschutzstellung erforderlich
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere der vielfaeltig strukturierten, ehemals niederwald- genutzten Buchenbestaende, der artenreichen Buchenwaelder (Waldmeister-Buchenwaelder, klein- flaechig Baerlauch- und Orchideen-Buchenwaelder) und der flaechgruendigen, waermebeguenstigten Kalk-Halbtrockenrasen im Randbereich des bestehenden Steinbruchs der Fa.Mueller, - Zum Erhalt der vorhandenen Hoehlen und Stollen sowie der insgesamt besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des gesamten Gebietes, das darueber hinaus auch von besonderer naturgeschichtlicher und kulturhistorischer Bedeutung ist.
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