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Gemaess Paragraph 20 LG erfolgt die Festsetzung
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wild- lebender Tier- und Pflanzenarten der naturnahen, durch Gruenland gegliederten, teilweise als Orchideen- Buchenwald ausgepraegten Kalkbuchenwaelder und der daran angrenzenden Heckenstrukturen. Die Festsetzung ist darueber hinaus erforderlich zum Erhalt der waermeliebenden Pflanzenarten der Krautschicht lichter, ehemals niederwaldgenutzten Waelder und der fragmentarisch vorhandenen Trockenrasen einschliesslich der daran angepassten Tierarten sowie der floristisch und faunistisch wertvollen offengelassenen Kleinsteinbrueche und des ehemaligen Steinbruchs der Firma MIAMI.
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