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Gemaess Paragraph 20 LG NW erfolgt die Unterschutzstellung
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie zur Erhaltung der besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit der Kalk-Buchenwaelder (z.T.Baerlauch-Buchenwaelder), die im Bereich des Ravensberges mit Edellaubhoelzern durchsetzt sind und eine hohe Arten- und Strukturvielfalt, eine ausgepraegte Altersstufung sowie eine sehr gut entwickelte Krautschicht aufweisen. Zudem ist die Festsetzung erforderlich aufgrund der kulturhistorischen und landschaftspraegenden Bedeutung der Ravensburg und ihres Umfeldes.
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