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Die Unterschutzstellung erfolgt
a) Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung und Foerderung der heimischen Laubwaelder, namentlich der Eichen-Birkenwaelder auf Sandduenen, der kleinflaechig eingestreuten Sandmagerrasen und Zwergstrauchheiden sowie des Erlenbruchwaldes als natuerlicher Waldgesellschaft und Gruenlaender in der Aue, die durch hohe Grundwasserstaende gepraegt sind,
b) Aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen und landeskund- lichen Gruenden, insbesondere zur Erhaltungeines ausgepraegten, bewaldeten Binnen- duenenkomplexes, der zugleich nach Paragraph 62 LG gesetzlich geschuetzter Biotoptyp ist und zur Erhaltung der trockenen und tiefgruendigen Sandboeden wegen ihrer extremen Was- ser- und Naehrstoffangebote in ihrer Funktion als natuerlicher Lebensraum,
c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit eines gros- sen zusammenhaengenden Waldgebietes auch im Sinne der Naherholung unter Vermei- dung irreversibler oder nachhaltiger Schaeden an der Natur.
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