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Gemäß § 20 LG ist die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Steinbruch Schneiker" erforderlich - zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der artenreichen Schotterfluren, Magerrasen und Fels- andfluren sowie der Tümpel. - zum Erhalt der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit eines Gebietes mit kleinflächig wechselnden Vegetationskomplexen, das gleichzeitig auch von internationaler geowissenschaftlicher Bedeutung ist. Im Steinbruch Schneiker stehen Turonschichten an, die als Folge subaquatischer Großgleitungen chaotische Lagerungsverhältnisse aufweisen.
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