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Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a) und c) LG:
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen- und wildlebender Tierarten in der Ruhraue.
Der Schutzzweck ist insbesondere:
a) Erhalt und Förderung der von einer extensiven Grünlandnutzung abhängigen Mager- und Feuchtwiesen- und -weidenvegetation mit ihren spezifischen Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Spezifische Pflanzenarten sind z.B.: Gefleckter Schierling, Großer Wiesenknopf, Wassergreiskraut, Wiesenraute, Sumpf- Sternmiere, Breitblättriges Knabenkraut. Spezifische Tierarten sind z.B.: Braunkehlchen, Kiebitz, Bekassine, Großer Brachvogel, Wiesenpieper.
b) Erhalt und Ausweitung der Lebensgemeinschaften der Stillgewässer einschließlich einer guten Uferzonierung mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Erläuterungen: Charakteristische und seltene Pflanzenarten sind z.B.: Ähriges Tausendblatt, Froschbiß, Teichschachtelhalm, Wasserstern, Krebsschere. Charakteristische und seltene Tierarten sind z.B.: Wasserfrosch, Teich- und Bergmolch, Kreuzkröte, Knäckente, Großes Granatauge, Binsenjungfer.
c) Anlage und Ausdehnung der seltenen und wertvollen Röhrichtflächen mit ihren spezialisierten Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Spezialisierte Pflanzenarten sind z.B.: Schwanenblume, Röhriger Wasserfenchel, Großer Merk, Großer Wasserschwaden, Schmalblättriger Rohrkolben, Zweizahn. Spezialisierte Tierarten sind z.B.: Wasserralle, Rohrweihe, Schilf- und Teichrohrsänger sowie spezialisierte Schmetterlings- und Hautflüglerarten.
d) Erhalt und Förderung naturnaher Flußufer mit Steiluferabschnitten, Kies- und Sandbänken sowie Ergänzung des Ufergehölzsaumes aus Arten der Korbweidengebüsche. Erläuterungen: Typische und seltene Tierarten sind z.B.: Eisvogel, Uferschwalbe, Flußregenpfeifer. e) Erhaltung und Entwicklung uferbegleitender und flußnaher Hochstauden-, Saum- und Altgrasfluren mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Charakteristische Pflanzenarten sind z.B.: Mädesüß, Wasserampfer, Blutweiderich. Charakteristische Tierarten sind z.B.: Zwergmaus, Sumpfrohrsänger, Rohrammer, Feldschwirl, Rebhuhn, verschiedene Wirbellose. h) Sicherung und Optimierung der Ruhraue für brütende, rastende, überwinternde und Nahrung suchende Wat- und Wasservögel. Erläuterung: Betroffene Vögel sind z.B. Limikolen, Tauch- und Schwimmenten, Graureiher.
2. wegen der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit der Flußlandschaft. Erläuterungen: Das Naturschutzgebiet umfaßt einen Raum, in dem die Eigenart einer Flußlandschaft - diese wird bestimmt durch die morphologischen Strukturen wie Terrassenkanten, durch die Weiträumigkeit, durch die Grünland- nutzung mit ihren Vegetationsstrukturen wie Hecken und Kopfbäume etc.- nachvollzogen werden kann.
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