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Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a) und c) LG:
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten in der Ruhraue.
Der Schutzzweck ist insbesondere:
a) Erhalt und Förderung der von einer extensiven Grünlandnutzung abhängigen Mager- und Feuchtwiesen- und -weidenvegetation mit ihren spezifischen Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Spezifische Pflanzenarten sind z.B.: Großer Wiesenknopf, Wassergreiskraut, Wiesenraute, Sumpf-Sternmiere, Breitblättriges Knabenkraut. Spezifische Tierarten sind z.B.: Graureiher, Braunkehlchen, Schafstelze, Bekassine.
b) Erhalt und Ausweitung der Lebensgemeinschaften der Stillgewässer einschließlich einer guten Uferzonierung mit ihren charakteristischen Tie- und Pflanzenarten. Erläuterungen: Charakteristische und seltene Pflanzenarten sind z.B.: Ähriges Tausendblatt, Froschbiß, Teichschachtelhalm, Wasserstern. Charakteristische und seltene Tierarten sind z.B.: Grasfrosch, Teich-, Berg- und Kammolch, Erdkröte, Großes Granatauge.
c) Erhalt und Pflege der Feuchtbrachen mit ihren auf wertvolle Röhrichtflächen und Hochstaudenfluren spezialisierten Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Spezialisierte Pflanzenarten sind z.B.: Wasserampfer, Blutweiderich, Röhriger Wasserfenchel, Großer Merk, Großer Wasserschwaden. Spezialisierte Tierarten sind z.B.: Rohrammer, Schilf- und Teichrohrsänger, viele Insekten- und Spinnenarten.
d) Erhalt und Wiederherstellung von Hecken und Kopfbaumreihen mit ihren typischen Tier- und Pflanzenarten. Erläuterungen: Typische Pflanzenarten sind z.B.: Weiß- und Kreuzdorn, verschiedene Weidenarten. Typische Tierarten sind z.B.: Neuntöter, Steinkauz, Gartenrotschwanz, Dorngrasmücke.
e) Erhaltung und Förderung der Lebensgemeinschaften der Bachläufe mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Erläuterungen: Charakteristische Pflanzenarten sind z.B.: Erle, Weidenarten, Esche, Einfacher Igelkolben, Krauses Laichkraut. Charakteristische Tierarten sind z.B.: Dreistacheliger Stichling, Kleinkrebse, verschiedene Insektenlarven, z.B. von Libellen, Eintagsfliegen und Köcherfliegen. f) Erhalt und Förderung naturnaher Flußufer mit Kiesbänken, Prall- und Gleithängen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Erläuterungen: Charakteristische Pflanzenarten sind z.B.: die Arten der Rohrglanzgras-Röhrichte und Zweizahn-Uferfluren. Charakteristische Tierarten sind z.B.: Eisvogel, Uferschwalbe, Flußuferläufer, spezialisierte Käfer- und Schmetterlingsarten.
2. wegen der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des zur Ruhraue gehörenden "Alten Ruhrgrabens". Erläuterungen: Das Naturschutzgebiet liegt am nordöstlichen Fuß der Garenfelder Hochterrasse und ist als ein Teil des Ruhrtales auf dem Gebiet der Stadt Schwerte anzusehen. Hier kann die Eigenart einer Flußlandschaft - diese wird bestimmmt durch die morphologischen Strukturen wie Terrassenkanten, durch die Weiträumigkeit, durch die Grünlandnutzung mit ihren Vegetationsstrukturen wie Hecken und Kopfbäume etc.- noch sehr gut nachvollzogen werden.
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