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Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a), b) und c) LG: 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen- und wildlebender Tierarten des Lennesteilhanges Garenfeld.
Der Schutzzweck ist insbesondere:
a) Erhalt und Aufbau von Lebensgemeinschaften bodenständiger Buchen- und Buchen - Eichenmischwälder und kleinräumig vorkommender Eschen - Ahornschluchtwaldfragmente einschließlich eines gut strukturierten Waldrandes mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten. Erläuterung: Charakteristische Pflanzenarten sind z.B.: Waldmeister, Perlgras, Hainsimse, Moschuskraut, Aronstab, Schlüsselblume. Charakteristische Tierarten sind z. B.: verschiedene Spechte, Eulen und Greifvögel.
b) Erhalt, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften der Quellmulden und -abflüsse im Bereich der Siepen mit ihren spezifischen Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Typische Pflanzenarten sind z. B.: Milzkraut, Helmkraut. Typische Tierarten sind z.B.: Kleinkrebse und Insektenlarven von Steinfliegen, Eintagsfliegen und z.T. sehr seltenen Libellenarten.
c) Erhalt und Entwicklung der Sumpfbereiche mit ihren verschiedenen Entwicklungsstadien wie Klein- und Großseggenrieder, Röhrichte und Bruchwaldreste mit ihren spezifischen Pflanzen- und Tierarten.
d) Erhalt und Ausweitung der Lebensgemeinschaften der Stillgewässer einschließlich einer guten Uferzonierung mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Erläuterungen: Charakteristische und seltene Pflanzenarten sind z.B.: verschiedene Weidenarten, Rohrglanzgras, Schwertlilie. Charakteristische und seltene Tierarten sind z.B.: Grasfrosch, Teich- und Bergmolch, Feuersalamander, Geburts- helferkröte, verschiedene Libellenarten.
2. wegen des morphologisch auffälligen, bewaldeten Steilhanges mit tief eingeschnittenen Kerbtälern (Siepen) mit Quellmulden ( wissenschaftlich, naturkundlich und landeskundlich bedeutsam).
3. wegen der Eigenart und der besonderen Schönheit des an Strukturen reichen Hangwaldes.
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