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Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a) und c) LG:
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen- und wildlebender Tierarten in der Lenneaue.
Der Schutzzweck ist insbesondere:
a) Erhalt und Förderung der von einer extensiven Grünlandnutzung abhängigen Mager- und Feuchtwiesen- und -weidenvegetation mit ihren spezifischen Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Spezifische Pflanzenarten sind z. B.: Großer Wiesenknopf, Schlangenwurz, Wassergreiskraut, Wiesenraute, Sumpf-Sternmiere. Spezifische Tierarten sind z.B.: Braunkehlchen, Schafstelze, Wiesenpieper, verschiedene Heuschrecken.
b) Erhalt und Ausweitung der Lebensgemeinschaften der Stillgewässer, insbesondere der Altarme, einschließlich einer guten Uferzonierung mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzengesellschaften. Erläuterungen: Charakteristische und seltene Pflanzenarten sind z.B.: Ähriges Tausendblatt, Froschbiß, Froschlöffel, Krebsschere. Charakteristische und seltene Tierarten sind z.B.: Wasserfrosch, Teichmolch, Haubentaucher, Knäckente, verschiedene Libellenarten.
c) Pflege und Ausdehnung der seltenen und wertvollen Röhrichtflächen mit ihren spezialisierten Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Spezialisierte Pflanzenarten sind z.B.: Schwanenblume, Großer Merk. Spezialisierte Tierarten sind z.B.: Wasserralle, Schilf- und Teichrohrsänger.
d) Erhalt und Wiederherstellung naturnaher Flußufer mit Kies- und Sandbänken, Abbrüchen, Prall- und Gleithängen sowie Ergänzung des Ufergehölzsaumes aus Arten der Korbweidengebüsche. Erläuterungen: Seltene und charakteristische Tierarten sind z.B.: Eisvogel, Uferschwalbe, Flußregenpfeifer, Weidenjungfer.
e) Erhalt und Entwicklung uferbegleitender und flußnaher Hochstauden-, Saum- und Altgrasfluren mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Charakteristische Pflanzenarten sind z.B.: Mädesüß, Gilb- und Blutweiderich. Charakteristische Tierarten sind z.B.: Rohrammer, Feldschwirl, Sumpfrohrsänger, Rebhuhn, verschiedene Wirbellose.
f) Sicherung und Optimierung der Lenneaue für brütende, rastende, überwinternde und Nahrung suchende Wat- und Wasservögel. Erläuterungen: Betroffene Vögel sind z.B.: Limikolen, Tauch- und Schwimmenten, Graureiher, Flußuferläufer.
g) Erhalt und Entwicklung der Lebensgemeinschaften des Auenwaldes.
2. wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Flußauenlandschaft. Erläuterungen: Das Naturschutzgebiet umfaßt einen Raum, in dem die Eigenart einer Flußlandschaft - diese wird bestimmt durch die morphologischen Strukturen wie Terrassenkanten und Altarme, durch die Weiträumigkeit, durch die Grünlandnutzung mit ihren Vegetationsstrukturen wie Hecken und Kopfbäume etc. - nachvollzogen werden kann.
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